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Professorin Dr. Nicole Lindemann und Professor Dr. Stephen Schuster unterhalten sich im leeren Vorlesungssaal. Professorin Dr. Nicole Lindemann und Professor Dr. Stephen Schuster unterhalten sich im leeren Vorlesungssaal. Professorin Dr. Nicole Lindemann und Professor Dr. Stephen Schuster unterhalten sich im leeren Vorlesungssaal.

Akkreditierung von Studiengängen

Als systemakkreditierte Hochschule ist die HdM berechtigt, die Qualität ihrer Studienprogramme durch interne Verfahren eigenständig zu prüfen und die Studiengänge daraufhin intern zu akkreditieren. Gesetzliche Grundlagen sind der Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017) und die Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 14.07.2025. 

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Die interne Akkreditierung

Das System der HdM zur internen Akkreditierung überprüft dauerhaft und nachhaltig die Umsetzung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung durch die Studiengänge (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 3 StAkkrVO).

  • Mit den Grundsatzbeschlüssen zur Einführung neuer Studiengänge werden die formalen Kriterien nach §§ 3-6 StAkkrVO geprüft und verabschiedet. Die Studiengänge erläutern sie in Teil A ihrer Info-Blätter.
  • Die Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge werden bei neu einzurichtenden Studiengängen im Rahmen der Vorprüfung zu den Audits, bei laufenden Studiengängen im Rahmen der hochschulinternen Verfahren zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge geprüft. Sie geben Aufschluss über die Umsetzung der Kriterien für die Modularisierung und das Leistungspunktesystem (§§ 7-8 StAkkrVO).
  • Im Rahmen der Hauptprüfung zu den Audits überprüft das Gutachterteam auf Basis der Studiengangkonzepte und der Vor-Ort-Gespräche
    • die Umsetzung der fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge (§§ 11-15 StAkkrVO)
      • Qualifikationsziele und Abschlussniveau (§ 11 StAkkrVO)
      • Schlüssiges Studiengangskonzept und adäquate Umsetzung (§ 12 StAkkrVO)
      • Fachlich-Inhaltliche Gestaltung der Studiengänge (§ 13 StAkkrVO)
      • Studienerfolg (§ 14 StAkkrVO)
      • Diversität und Nachteilsausgleich (§ 15 StAkkrVO)
    • ​die Umsetzung der hochschulspezifischen Kriterien
      • ​Ziele und Positionierung des Studiengangs
      • Forschung, Entwicklung, Produktion, Gründung
      • Internationale Ausrichtung

Das Siegel des Akkreditierungsrats wird nach erfolgreichem Durchlaufen der Audits vergeben. Der Prozess sieht folgende Schritte vor:

  • Neu einzurichtende Studiengänge werden vor den Einrichtungsbeschlüssen der Gremien auf der Basis von Audits überprüft und erstmalig akkreditiert. Bestehende Studiengänge werden ebenfalls auf der Basis von Audits alle acht Jahre turnusmäßig überprüft und reakkreditiert. Bei wesentlichen inhaltlichen oder strukturellen Veränderungen werden bestehende Studiengänge noch vor Ablauf der Akkreditierungsfrist vorzeitig reauditiert bzw. reakkreditiert.
  • Die Audit-Kommissionen setzen sich zusammen aus Mitgliedern des Rektorats, Lehrenden aus anderen Fakultäten, externen Wissenschafts- und Wirtschaftsvertreter, internen und externen Studierenden sowie der Gleichstellungsbeauftragten. Ein Mitglied des zuständigen Dekanats ist als beratendes Mitglied dabei. Das Qualitätsmanagementsystem sichert so die Beteiligung aller Statusgruppen an der regelmäßigen Bewertung der Studiengänge (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 1 StAkkrVO).
  • Nach Abschluss des Audits verfassen die Kommissionsmitglieder einen Abschlussbericht, der eine Bewertung des Studiengangs, Stellungnahmen zur Einhaltung der StAkkrVO sowie hochschulinterner Kriterien für Studiengänge, Auflagen und verbindliche Arbeitsaufträge und/oder Empfehlungen und Hinweise zur Weiterentwicklung enthält.
  • Auf Grundlage einer Qualitätsbewertung durch die Audit-Kommission – dokumentiert im Abschlussbericht zum Audit – bestätigt die jeweilige interne Akkreditierungskommission des Senats die Erfüllung der Kriterien der StAkkrVO für Studiengänge und empfiehlt die interne Akkreditierung. Die Akkreditierungskommission setzt sich aus Senatsmitgliedern sowie ggf. weiteren hauptamtlichen Lehrenden zusammen, die anstelle befangener Senatsmitglieder mitwirken. Bei der Beschlussfassung werden die Unbefangenheitsregeln berücksichtigt. Die interne Akkreditierung wird vom Rektor als Vorsitzenden des Senats und der Akkreditierungskommission des Senats für die Dauer von in der Regel acht Jahren ausgesprochen. Im Fall von Auflagen erfolgt eine vorläufige interne Akkreditierung bis zum Ende der Frist zur Auflagenerfüllung.
  • Die Studiengänge sind verpflichtet, die in den Abschlussberichten aufgeführten Maßnahmen zur Behebung von Defiziten zu erfüllen sowie sich mit gegebenen Impulsen auseinanderzusetzen (vgl. Anforderungen gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 StAkkrVO). Die Mitarbeitenden im Qualitätsmanagement überprüfen die Umsetzung der Maßnahmen und legen die Informationen dem Senat zur Entscheidung vor.
  • Die HdM dokumentiert die Ergebnisse der internen Akkreditierungen auf der Webseite der Hochschule und in der Datenbank ELIAS des Akkreditierungsrats.

Übersicht interne Akkreditierungen

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Eine Übersicht zu Einrichtung und Akkreditierung der laufenden Studienangebote der Hochschule der Medien steht Ihnen hier zur Verfügung.

Download PDF: Highlight-Report

Gemäß Schreiben des MWK vom 08.11.2022 erfolgt die Einrichtungsgenehmigung der Studiengänge bei lückenloser Akkreditierung unbefristet.

Studiengangsdaten zur Akkreditierung

Die in den folgenden Listen aufgeführten Daten sind auf Elias, der zentralen Datenbank akkreditierter Studiengänge des Akkreditierungsrats bereitgestellt worden. Qualitätsberichte (bis Wintersemester 2020/21 noch als Akkreditierungsberichte bezeichnet) wurden ausschließlich für Verfahren von 01.01.2018 bis 01.08.2025  bereitgestellt.

Sofern Maßnahmen ergriffen wurden, werden sie nach Abschluss des Follow-ups im Jahresrhythmus dokumentiert.

Akkreditierungsberichte

Akkreditierungsurkunden

Einrichtungsgenehmigung

Gemäß Schreiben des MWK vom 08.11.2022 erfolgt die Einrichtungsgenehmigung der Studiengänge bei lückenloser Akkreditierung unbefristet.