


Nachteilsausgleich
Der Hochschule der Medien liegt die Inklusion ihrer Studieninteressierten und Studierenden am Herzen und unterstützt Sie entsprechend in Ihrem Studium. Ihnen stehen dafür verschiedene Ansprechpersonen zur Verfügung, die Sie schon vor Ihrer Bewerbung und dann während des Studiums kontaktieren können. Hier gibt es die wichtigsten Infos auf einen Blick.
In welchen Fällen kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden?
Studienplatzvergabe
(bei zulassungsbegrenzten Studiengängen)
Persönliche oder familiäre Umstände, die eine besondere Last darstellen, können die schulische Laufbahn beeinflussen. In bestimmten Fällen kann deshalb ein Antrag auf Nachteilsausgleich im Rahmen der Bewerbung gestellt werden. Hierfür gibt es drei mögliche Sonderanträge:
- Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote (der Hochschulzugangsberechtigung)
- Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit
- Härtefallantrag (Umstände die ggf. eine sofortige Zulassung zum Studium erfordern)
Wird einer dieser Sonderanträge gestellt, müssen Sie geeignete Nachweise beifügen.
Weitere InfosStudieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Ein Studium mit einer Behinderung oder einer psychischen oder physischen chronischen Erkrankung kann besondere Herausforderungen mit sich bringen. Die HdM möchte Sie dabei unterstützen, Ihr Studium gut und erfolgreich zu gestalten.
Ihr erster Ansprechpartner hierbei ist Herr Prof. Dr. Mathias Hinkelmann als Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen. Er kann beispielsweise dazu beraten, welche Maßnahmen zum Ausgleich der Beeinträchtigung an der HdM getroffen werden können und wie Sie den schriftlichen Antrag auf Nachteilsausgleich beim zuständigen Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät stellen können. Für den Antrag werden eine persönliche Erklärung und eine ärztliche Bescheinigung über die Behinderung bzw. Erkrankung benötigt.
Welche diesbezüglichen Regelungen es an der HdM gibt, finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) Teil A, § 32.
Studieren mit Kind
Sollten Sie im Studium schwanger werden oder bereits Kinder haben, die Sie während des Studiums betreuen, kann dies im Studienverlauf berücksichtigt werden. Einen ersten Einblick, welche Regelungen hierbei für Sie in Betracht kommen, erhalten Sie in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) -Teil A, § 30 und § 31.
Es gibt mehrere Anlaufstellen, die Sie zu diesem Anliegen kontaktieren können. Bei Fragen zu Unterstützungsangeboten der HdM, die nicht Ihren Studienverlauf betreffen oder finanzieller Natur sind, kann die Beauftragte für familienfreundliche Hochschule oder die aktuell gewählte Gleichstellungsbeauftragte weiterhelfen. Die Sozialberatung des Studierendenwerks Stuttgart berät außerdem zu Themen der finanziellen Unterstützung und Kinderbetreuung.
Hinweis
Alle Gespräche mit Ihren Ansprechpersonen sind vertraulich. Sollten Sie nicht sicher sein, an wen Sie sich mit Ihrem Anliegen genau wenden können, oder individuelle Hilfe im Umgang mit Ihrer Herausforderung im Studium benötigen, können Sie sich jederzeit an die Zentrale Studienberatung wenden.
Hier sind Ihre Anlaufstellen auf einen Blick
Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

Prüfungsausschuss Fakultät Druck und Medien

Prüfungsausschuss Fakultät Electronic Media

Prüfungsausschuss Fakultät Information und Kommunikation

Zentrale Studienberatung


Beauftragte für familienfreundliche Hochschule (Vereinbarkeit von Familie und Pflege)

Gleichstellungsbeauftragte

Sozialberatung Studierendenwerk Stuttgart
Ronald Friedrich und Helga Kessler