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Das Hauptgebäude der Hochschule der Medien.

Studieren mit chronischer Erkrankung oder Behinderung

Ein erfolgreiches Studium ist an der HdM auch mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung möglich und wird durch die Hochschule tatkräftig unterstützt. Wie komme ich mit Rollstuhl in die Hörsäle? Wie beantrage ich einen Nachteilsausweis? Welche Anlaufstellen und Ansprechpersonen gibt es? Auf diese und weitere Fragen erhalten die Betroffenen hier eine Antwort. 

Die Regelungen zum Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sind in § 32 der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Als Behinderung oder chronische Krankheit wird darin eine Einschränkung definiert, "die das Erbringen der
Studienleistungen innerhalb der Fristen gem. § 9 in besonderer Weise erschweren". In diesen Fällen kann auf schriftlichen Antrag ein individiueller Studienablaufplan erstellt und gewährt werden. Der individuelle Studienplan muss dabei mindestens zwei Modulleistungen
je Fachsemester umfassen.

§ 32 Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
 

  1. Liegen in der Person einer oder eines zu Prüfenden Beeinträchtigungen auf Grund einer
    dauerhaften oder temporären Behinderung oder einer chronischen Krankheit vor, die das
    Ablegen einer Prüfungs- oder Studienleistung in der vorgeschriebenen Form erschweren, kann
    der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag angemessene Maßnahmen zum Ausgleich der
    Beeinträchtigung treffen, oder - soweit das Ziel der jeweiligen Prüfungs- oder Studienleistung
    auch durch eine andere Art der Prüfungs- oder Studienleistung gleichwertig nachgewiesen
    werden kann - gestatten, die Prüfungs- oder Studienleistung in einer anderen Form zu erbringen.
    Auf den Nachweis von Fähigkeiten, die zum Leistungsbild der abgenommenen Prüfung gehören,
    darf nicht verzichtet werden. Der Antrag ist von der oder dem betroffenen Studierenden formlos
    in Textform innerhalb der im Terminplan der Hochschule benannten Frist zu stellen.

Der Antrag für eine anerkennung einer chronischen Krankheit oder eine Behinderung und die damit verbundene Genehmigung eines individuellen Studienablaufplanes ist schrifftlich an den zentralen Prüfungsausschuss zu richten.  Es sind folgende
Nachweise beizulegen:

  1. Eine Kopie des gültigen Behindertenausweises beizulegen
  2. Ein ärztliches Zeugnis, das die notwendigen Befundtatsachen enthält und die
    Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf das Studium oder die einzelne Prüfungsleistung
    darlegt. Der Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines Attestes eines von ihm benannten
    Arztes verlangen.
  3. Ein von der Studiengangsleitung
    abgezeichneter Entwurf des individuellen Studienablaufplans vorzulegen

Weist ein Studienbewerber/eine Studienbewerberin durch ärztliches Attest nach, dass er/sie wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form oder Bearbeitungszeit oder mit den zugelassenen Hilfsmitteln abzulegen, kann die Auswahlkommission in geeigneten Fällen auf schriftlichen Antrag gestatten, gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form oder in verlängerter Bearbeitungszeit oder mit weiteren Hilfsmitteln abzulegen. 

Ein Antrag nach auf Gewährung eines Nachteilsausgleiches für eine Prüfung oder Prüfungsform ist an den zuständigen Prüfungsausschuss der Fakultät zu richten. Dem Antrag ist ein ärztliches Zeugnis beizufugen, das die notwendigen Befundtatsachen enthält und die
Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf das Studium oder die einzelne Prüfungsleistung
darlegt. Der Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines Attestes eines von ihm benannten
Arztes verlangen.

Barrierefreiheit an der HdM - Gebäudeübersicht

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Brandschutzsanierung auch kurzfristig zu vorübergehenden Sperrungen kommen kann und beachten Sie die Aktuellen Ausschilderungen auf dem HdM-Campus
Gabäude Einrichtungen Schwellenlose Zugänge Automatische Türen Aufzüge Barrierefreie WC's
Hauptgebäude No. 10 Akademisches Auslandsamt, Cafeteria, Digital Services, Hörsäle, Infrastruktur, Lernwelt, Rektorat Haupteingang (Nordseite), Eingang Parkplatz (UG Nordseite), Eingang Süd UG und OG (Rampe) Haupteingang (Nordseite), Eingang Parkplatz (UG Nordseite), Eingang Süd UG und OG (Rote Türen) Ja 1 (EG am Haupteingang)
Pavillon No. 10 Makerspace, Poststelle, StartUp Center Haupteingang (Rampe) Nein Nein Nein
Gebäude No. 10A Würfel Convergent Media Center, Fotostudio, Hörsäle, Kreativlabor, PDM-Lab, Seminarräume Haupteingang Haupteingang Ja 1 (EG)
Gebäude No. 8 Informationsgebäude Audimax, Bibliothek, Buchbinderwerkstatt, Business Experience Lab, Hörsäle, PC-Poolräume, Seminarräume, TV- und Fotostudio Haupteingang Haupteingang Ja jeweils 2 im UG, EG und 1. OG direkt am Aufzug bzw. Treppenhaus sowie 1 im OG am Treppenhaus
Modulbau 1 Verfasste Studierendenschaft, Seminarräume Eingang Nein Nein Nein
Modulbau 2 Coworkingspace, Sprachenzentrum, Studentische Arbeitsplätze Eingang EG Nein Nein Nein
Modulbau 3 Finanzabteilung, Hochschulkommunikation, Personalabteilung (OG), Prüfungsverwaltung, Studienbüro (EG) Eingang EG Nein Nein 1 (EG)