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Studieren mit Kind

Gerade im typischen Studienalltag ist es für Studierende mit Kind keine leichte Aufgabe, eine gute Balance zwischen Studium, Nebenjob und familiären Verpflichtungen zu finden. Welche Regelungen, Gesetze und Unterstützungen es dafür in der Region Stuttgart gibt, ist hier zusammengefasst.

Das Mutterschutzgesetz gilt grundsätzlich für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Werdende Mütter, Frauen nach der Entbindung und während der Stillzeit erfahren besonderen Schutz. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von der Art der Beschäftigung.

Zu beachten ist allerdings, dass dieses Gesetz nicht für Studentinnen gilt, die eine Beschäftigung im Rahmen des vorgeschriebenen Pflichtpraktikums ausüben.

Weitere Informationen zum Mutterschutz selbst finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

  1. Mutterschaftsgeld Das Mutterschutzgesetz sieht einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vor. Es wird für die Zeit der Mutterschutzfristen gezahlt und beträgt 13 Euro pro Kalendertag. Der Antrag kann frühestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes oder per Online-Antrag gestellt werden.
  2. Elterngeld Elterngeld erhalten Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten überwiegend selbst betreuen wollen oder müssen und deshalb nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten können.  Die Elternzeit kann von jedem Elternteil allein oder von beiden Eltern gemeinsam in Anspruch genommen werden.
  3. Kindergeld Das Kindergeld soll das Existenzminimum eines Kindes decken. Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Bundeskindergeldgesetz geregelt. Das Kindergeld beträgt monatlich 255 Euro pro Kind. Gering verdienende Eltern haben Anspruch auf einen Kinderzuschlag, wenn sie zwar das elterliche Existenzminimum decken können, jedoch ohne den Kinderzuschlag Arbeitslosengeld II benötigen würden. Bei Bezug von Kinderzuschlag sind Zuschüsse u.a. für Ausflüge, Mittagessen oder Schulbedarf möglich.

In Campusnähe zu der Hochschule der Medien verfügt das Studierendenwerk Stuttgart über rund 32 Wohnanlagen mit über 6.500 Plätzen. Speziell für alleinerziehende Studierende und Paare gibt es das Angebot von Zweizimmerwohnungen. Die Bewerbung um einen Wohnheimplatz erfolgt über die Online-Plattform oder das schriftliche Bewerbungsformular des Studierendenwerk Stuttgart. Das Studierendenwerk Stuttgart vermittelt neben Wohnplätzen auch private Unterkünfte. Nach der Registrierung kann über das Online-Portal nach Angeboten für private Mietwohnungen gesucht werden.


Ansprechpartnerin:
Sabine Rau - Studierendenwerk Stuttgart
Informationen zu Wohnen mit Kind und behindertengerechtes Wohnen
Telefon: 0711-9574-474
E-Mail: s.rau@sw-stuttgart.de

Das Studierendenwerk Stuttgart, zu dem auch die HdM gehört, betreibt mehrere Kindertagesstätten. In den Gruppen werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis zum Schuleintritt betreut. Die Betreuungsplätze in den Kitas sind speziell für Kinder von Studierenden reserviert, daher ist für die Anmeldung eine gültige Studienbescheinigung erforderlich. Außerdem muss das Kind für einen Betreuungsplatz in den Stuttgarter Kitas seinen Wohnsitz in Stuttgart haben. 

Die Kindertagesstätten des Studierendenwerk Stuttgart befinden sich in Stuttgart, Ludwigsburg und Esslingen. 

Die Anmeldung des Kindes kann frühestens ab dem Tag der Geburt erfolgen. Je nach Art der Einrichtung erfolgt die Anmeldung über das Studierendenwerk Stuttgart oder den Verein Stups e. V. als Träger der Kinderkrippen. Weitere Informationen zu den Kindertagesstätten sowie zur Ferienbetreuung finden Sie unter https://www.studierendenwerk-stuttgart.de/kinder/kitas 

Ansprechpartnerinnen:
Bettina Matissek 
Studierendenwerk Stuttgart Fachberatung Kinderbetreuung
Telefon: 0711-9574-47
E-Mail: b.matissek@sw-stuttgart.de

Gabriele Wegmann
Verwaltung Kinderbetreuung & Fachberatung Kinderbetreuung
Telefon: 0711-9574-466
E-Mail: g.wegmann@sw-stuttgart.de 

Studierende, die familiäre Verpflichtungen haben, sind berechtigt, in einem Urlaubssemester bis zu 3 Prüfungsleistungen zu erbringen, wenn die Beurlaubung in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Betreuung des Kindes bzw. der Kinder steht.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Mathias Hinkelmann (Prorektor Lehre)
Telefon: 0711-8923-2002
E-Mail: hinkelmann@hdm-stuttgart.de

Lernende Studierende. Lernende Studierende. Lernende Studierende.

Kontakt

Bei Fragen rund um das Thema “Studieren mit Kind” steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin an der Hochschule der Medien gerne zur Verfügung.

Jana Schulze Mitarbeiterin Weiterbildungszentrum E-Mail: schulzej@hdm-stuttgart.de Telefon: 0711 8923-3214