


Professur an der HdM
Als staatliche Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) bieten wir europaweit ein einzigartiges Studienangebot im Medienbereich. Bewerben Sie sich auf eine Professur und machen Sie Ihren Beruf zur Berufung. Stellenausschreibungen, Kontaktpersonen und Informationen zur HAW-Professur finden Sie im weiteren Verlauf auf dieser Seite.
Haben Sie Fragen? Falls unsere FAQs keine Antwort liefern, wenden Sie sich gerne an unsere Personalabteilung oder bei inhaltlichen Fragestellungen an die in der Stellenausschreibung genannte Person.
Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie mit uns die Zukunft.
Wir studieren, um die Welt zu verstehen.
Wir wissen, um uns kritisch zu hinterfragen.
Wir machen, um Neues zu wagen.Wir sind die HdM.
Sie möchten sich auf eine HAW-Professur an der HdM bewerben? Prüfen Sie, ob Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen und nach § 47 LHG Baden-Württemberg berufungsfähig sind:
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom)
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (grundsätzlich Promotion oder, wenn im Ausschreibungstext darauf hingewiesen wird, promotionsäquivalente künstlerische Leistung)
- pädagogische Eignung (z.B. Nachweis der Lehrerfahrung)
- berufliche Praxis (mindestens 5-jährige Berufserfahrung nach Erwerb des für die Professur relevanten Studienabschlusses (Master/Diplom), davon 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs)
Sie erfüllen alle Voraussetzungen? Werden Sie Teil unseres Teams und entdecken Sie unsere Stellenangebote für den professoralen Bereich.
Sie erfüllen nicht jede Voraussetzung? Besuchen Sie gerne unsere Webseiten Auf dem Weg zur Professur, Lehrbeauftragte oder Promovierende für weitere Informationen oder kontaktieren Sie uns persönlich.
Die Berufung von Professorinnen und Professoren regelt das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG). Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist selbstverständlich und folgt einem streng reglementierten Verfahren, um die Stelle bestmöglich zu besetzen. Bis zur abschließenden Ruferteilung oder Absage vergehen daher mehrere Monate.
Die Hochschule bildet eine Berufungskommission, die den gesamten Prozess des Berufungsverfahrens begleitet und zur Aufgabe hat, einen Berufungsvorschlag auszuarbeiten. Auskünfte über das laufende Verfahren dürfen nicht erteilt werden. Die Zusammensetzung der Berufungskommission ist gesetzlich im LHG geregelt und umfasst mindestens sieben oder mehr Mitglieder.
- Sie bewerben sich auf eine Stellenausschreibung und erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Wir sichten und prüfen Ihre Bewerbungsunterlagen auf formalrechtliche Voraussetzungen und Berufungsfähigkeit.
- Wenn Sie in der engeren Auswahl sind, werden Sie zur hochschulöffentlichen Probevorlesung mit anschließendem, nicht öffentlichem Gespräch mit der Berufungskommission eingeladen.
- Die Berufungskommission erstellt auf der Grundlage des Auswahlverfahrens einen Berufungsvorschlag mit Erst-, Zweit- und Drittplatzierten.
- Es folgen weitere Stellungnahmen und Entscheidungen verschiedener Instanzen und Gremien.
- Nach Herstellung des Einvernehmens erfolgt die Ruferteilung durch den Rektor bzw. die Rektorin.
- Wenn Sie nicht auf dem Berufungsvorschlag stehen, erhalten Sie eine Konkurrenten-Mitteilung, welche die Namen der gelisteten Personen ausweist.
- Als Zweit- oder Drittplatzierte*r erhalten Sie eine Zwischeninformation.
- Nach schriftlicher Annahme des Berufungsangebots erhalten alle anderen Bewerber*innen eine schriftliche Absage.
- Grundsätzlich erfolgt die Berufung als Professor*in im Beamtenverhältnis. Sind die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird ein Dienstvertrag abgeschlossen. Mit der Ernennung oder dem Abschluss eines Dienstvertrages endet das Berufungsverfahren.
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften vermitteln eine praxisorientierte Lehre und Weiterbildung. Sie betreiben anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung. Studierende werden zu selbstständiger Anwendung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder zu künstlerischen Tätigkeiten in der Berufspraxis befähigt. Die Aufgaben von Professor*innen sind dementsprechend im Kern:
- Lehre (18 Semesterwochenstunden pro Semester)
- Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung
- angewandte Forschung (dies gilt in besonderem Maße für W3-Professuren)
Außerdem gehören zu den hauptberuflichen Aufgaben gemäß § 46 LHG Baden-Württemberg z.B. das Mitwirken an Auswahlverfahren zur Zulassung zum Studium und Hochschulprüfungen, die Betreuung von Studierenden außerhalb der Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfang sowie Aufgaben der Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre und der Studienberatung.
Wir sind eine moderne Hochschule mit exzellenter Ausstattung und internationaler Vernetzung, beheimatet auf einem großen Forschungscampus in der Landes- und Kulturhauptstadt Stuttgart. Wie die Region stehen wir für Kreativität, Innovation und Vielfalt und fördern Interdisziplinarität, Internationalität und unternehmerisches Denken.
Vorzüge einer Professur:
- große Gestaltungsspielräume, die fast kein anderer Beruf bieten kann
- die Möglichkeit, gemeinsam mit Anderen Neues zu entdecken und zur Anwendung zu bringen
- eine sinnstiftende und abwechslungsreiche Tätigkeit durch selbstbestimmtes Lehren und Forschen
- Zusammenwirken mit motivierten, jungen Menschen an aktuellen, zukunftsträchtigen Themen
- Praxisnähe und angewandte Forschung inkl. Transferaktivitäten und Gründungsunterstützung
- zukunftssicherer Arbeitsplatz (grundsätzlich im Beamtenverhältnis)
- internationale Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und Kooperationspartnern
- eigene Schwerpunkte setzen in Forschung, Lehre oder akademischer Selbstverwaltung
- Instrumente zum Anschub von Forschungsvorhaben sowie inhaltliche und administrative Unterstützung durch IAF und Finanzabteilung
- Unterstützung und Beratung im Bereich Lehre durch das Center for Learning and Development (CLD)
- Onboardingmaßnahmen und Neuberufenenprogramm des Center for Learning & Development
- gemeinsames Verständnis für „Gute Lehre“ und „Gutes Lernen“ durch HdM-Leitbild Lehre
- Fort- und Weiterbildungsangebote (inhouse und extern), u.a. Führungskräfte-Entwicklungsprogramm
- die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, Forschungssemester zu beantragen und Nebentätigkeiten auszuüben, ebenso in den Weiterbildungsangeboten der HdM
Haben Sie noch Fragen? Falls unsere FAQs keine Antwort liefern, wenden Sie sich gerne an unsere Personalabteilung oder bei inhaltlichen Fragestellungen an die in der Stellenausschreibung genannte Person.



Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung mindestens folgende Dokumente ein:
- Anschreiben
- vollständiger Lebenslauf (inkl. prozentualer Angabe des zeitlichen Arbeitsumfangs jeder einzelnen Tätigkeit)
- Nachweise zum akademischen Werdegang inkl. Masterurkunde oder Diplom, Magisterurkunde und Promotionsurkunde mit Gesamtnote. Bei fehlender Angabe zur Gesamtnote der Promotion, muss eine Zusatzerklärung über eine Note „besser als rite“ eingereicht werden.
- Arbeits- bzw. Zwischenzeugnisse (benötigt für den Nachweis mindestens dreijähriger Berufserfahrung außerhalb des Hochschulbereichs)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren FAQs.
Aktuelle Stellenangebote im professoralen Bereich
Für weitere Informationen klicken Sie bitte direkt auf die Stellenausschreibung. Dort erhalten Sie den weiterführenden Link für Ihre Bewerbung.
FAQs für Ihre Bewerbung als Professorin oder Professor an der HdM
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über den Link in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Alle ausgeschriebenen Stellen sind aktuell. Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, werden die Stellen von der Homepage genommen. Eine Rückmeldung sowie eine Einladung zu Vorstellungsgesprächen erhalten Sie zu gegebener Zeit nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Wenn Sie sich für mehrere Stellen interessieren, können Sie sich gerne parallel auf diese bewerben.
Sollten Sie nachträglich Änderungen an Ihrer eingereichten Bewerbung vornehmen wollen, senden Sie diese bitte ausschließlich an die in der Eingangsbestätigung genannte, individuelle Antwort-E-Mail-Adresse, welche mit „system“ beginnt und mit „@karriere.hdm-stuttgart.de“ endet. Antworten Sie bitte nicht auf die Absender-E-Mail-Adresse, die mit „noreply“ beginnt.
Anfahrts- und Bewerbungskosten werden nicht übernommen. Sie können den entstandenen Aufwand jedoch ggf. steuerlich geltend machen.
Sollten Sie Ihre Bewerbung zurückziehen wollen, senden Sie bitte eine E-Mail mit der entsprechenden Kennziffer der Stellen an die Personalabteilung. Nutzen Sie hierfür die in der Eingangsbestätigung genannte, individuelle Antwort-E-Mail-Adresse, welche mit „system“ beginnt und mit „@karriere.hdm-stuttgart.de“ endet. Antworten Sie bitte nicht auf die Absender-E-Mail-Adresse, die mit „noreply“ beginnt.
Um sich auf eine Professur an der HdM zu bewerben, bitten wir Sie, ein Anschreiben, Ihren Lebenslauf*, Ihre Masterurkunde, Ihre Promotionsurkunde mit Gesamtnote** bzw. Nachweis Ihrer promotionsäquivalenten künstlerischen Leistung sowie Ihre Arbeitszeugnisse*** oder Zwischenzeugnisse einzureichen.
Sollten Sie Ihre Abschlüsse außerhalb Deutschlands erworben haben, bitten wir Sie, zusätzlich deren Gleichwertigkeit nachzuweisen (z.B. Anabin Datenbank).
* Inkl. prozentualer Angabe des zeitlichen Arbeitsumfangs jeder einzelner Tätigkeit.
**Sollte auf Ihrer Promotionsurkunde keine Gesamtnote ersichtlich sein, bitten wir Sie, zusätzlich eine Stellungnahme des Erstgutachters über ihre Leistung einzureichen. Wir benötigen eine Zusatzerklärung, dass Sie über eine Note „besser als rite“ verfügen.
*** Bsp. Nachweis der dreijährigen Berufserfahrung außerhalb des Hochschulbereichs.
Der Berufungsprozess folgt einem streng reglementierten Verfahren um die Stelle bestmöglich zu besetzen. Von der Einreichung der Bewerbung bis zur abschließenden Ruferteilung oder Absage können daher mehrere Monate vergehen.
Grundsätzlich werden alle erstmalig verbeamteten Professor*innen für einen Zeitraum von drei Jahren auf Probe verbeamtet. Bei erfolgreicher Absolvierung der Probezeit wird das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt.
Bei Professorinnen und Professoren im Angestelltenverhältnis ist dies ähnlich. Sie bekommen vorerst einen befristeten Arbeitsvertrag, an den sich bei erfolgreicher Absolvierung der drei Jahre ein unbefristeter Vertrag anschließt.
Die Gehälter richten sich nach dem Tarifvertrag des Landes (TV-L). Je nach ausgeschriebener Professur, werden Sie im Beamtenverhältnis nach der Besoldungsgruppe W2 oder W3 bezahlt. Im Angestelltenverhältnis analog zur Besoldungsgruppe W2 oder W3. Darüber hinaus bietet Ihnen die W-Besoldung nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit auf verschiedene Arten von Zulagen.
Entsprechende Gehaltstabellen finden Sie hier:
Gehaltstabellen des LBV für Beamte

Dual Career Solutions
Dual Career Solutions ist ein Karrierenetzwerk für berufstätige Paare (Dual Career Couples). Als Mitglied dieses Netzwerks ist es uns ein hohes Anliegen, auch die beruflich ambitionierten Partnerinnen und Partnern von Neuberufenen bei der Suche nach einer beruflichen Perspektive in der Region Stuttgart zu unterstützen. Das Hochschulnetzwerk, bestehend aus 14 Hochschulen/Universitäten, zeigt berufliche Perspektiven im süddeutschen Wissenschafts- und Wirtschaftszentrum der Region Stuttgart auf und hilft dabei, Partnerinnen und Partnern eine erfolgreiche Integration in der Region zu ermöglichen.



Kontakt:
Personalabteilung: personal@hdm-stuttgart.de
Schwerbehindertenvertretung: schwerbehindertenvertretung@hdm-stuttgart.de
Gleichstellung: gleichstellung@hdm-stuttgart.de