


Entdecken Sie unser Promotionsprogramm
In den letzten Jahren hat die Hochschule der Medien (HdM) im Bereich der Forschung signifikante Fortschritte erzielt.
Was einst eine Fachhochschule mit einem klaren Fokus auf Lehre war, hat sich zu einer modernen Hochschule für Angewandte Wissenschaften entwickelt, die sich aktiv in wissenschaftliche Diskurse einbringt und in vielen internationalen Scientific Communities vertreten ist.
Dies spiegelt sich nicht nur im wachsenden Drittmittelaufkommen, sondern auch in der Zahl und Bedeutung der anerkannten wissenschaftlichen Publikationen wider. Promotionsprogramme spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Unser Ziel ist es, unseren Masterabsolventinnen und -absolventen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Zugang zu einer weiterführenden wissenschaftlichen Qualifikation in Form einer Promotion zu ermöglichen.



Promotion an einer HAW?
Nicht nur an Universitäten, sondern auch an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) ist eine Promotion möglich – so auch an der Hochschule der Medien (HdM) in Stuttgart.
Da die HAWs in Baden-Württemberg nicht über ein eigenständiges Promotionsrecht verfügen, kann die HdM Promotionen nicht allein durchführen. Dennoch stehen zwei Wege zur Verfügung, um an der HdM zu promovieren.
Wege zur Promotion an der HdM
1. Promotion über den Promotionsverband Baden-Württemberg
Seit dem 29. Juni 2022 gibt es einen gemeinsamen Promotionsverband der HAWs in Baden-Württemberg, der berechtigt ist, eigenständig Doktortitel zu verleihen.
Auch die HdM ist Mitglied dieses Verbands und aktuell mit zehn forschungsstarken Professorinnen und Professoren vertreten. Aktuell gehören folgende Mitglieder dem Promotionsverband an: Prof. Michael Burmester, Prof. Arnd Engeln, Prof. Ansgar Gerlicher, Prof. Petra Grimm, Prof. Gunter Hübner, Prof. Nils Högsdal, Prof. Yvonne Kammerer, Prof. Johannes Maucher, Prof. Richard Stang und Prof. Gottfried Zimmermann. Prof. Ansgar Gerlicher ist zudem Teilnehmer des Promotionsausschusses aus dem Fachbereich III "Informatik, Elektrotechnik".
Promotionen sind in fünf Forschungseinheiten möglich – darunter Sozialwissenschaften, Informatik und Ingenieurwissenschaften.
Die Qualitätsstandards entsprechen denen der Promotion an einer Universität.
Weitere Informationen sind auf der Website des Promotionsverbandes zu finden.
2. Kooperation mit einer Universität im In- oder Ausland
Dieser klassische Weg war lange Zeit die einzige Möglichkeit für Absolventinnen und Absolventen der HAW, zu promovieren.
Die Promotion erfolgt formal an einer Universität, die über das Promotionsrecht verfügt.
Die Betreuung übernehmen jeweils eine Professorin oder ein Professor der HdM und der Partneruniversität gemeinsam.
Die HdM arbeitet dabei mit zahlreichen nationalen und internationalen Universitäten zusammen – beispielsweise mit der Swansea University.
Maßgeblich sind die Promotionsordnungen der jeweiligen Universität, die unter anderem die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin und Doktorand sowie Inhalte und Anforderungen des Promotionsprogramms festlegen.
Konkrete Schritte zur Promotion an der HdM
1. Betreuungsperson an der HdM finden
- Die Betreuung erfolgt durch eine Professorin oder einen Professor aus dem Fachbereich, in dem die Promotion angesiedelt ist. Häufig werden sie auch als Doktormutter oder -vater bezeichnet.
- Mögliche Betreuungspersonen lassen sich über die Website der HdM finden. Besonders hilfreich sind hier die Übersichten zu den Studiengängen sowie zu den Forschungsleuchttürmen, die neben inhaltlichen Schwerpunkten auch die beteiligten Professorinnen und Professoren vorstellen.
- Bei eigenen Ideen und Fragestellungen bietet sich eine direkte Kontaktaufnahme mit passenden Betreuungspersonen an. Empfehlenswert ist es, bereits vorab ein konkretes Thema oder eine erste Forschungsfrage zu entwickeln, die das Interesse der potenziellen Betreuungsperson wecken könnte.
- Auch ein Blick in die Stellenausschreibungen der HdM lohnt sich: Dort finden sich regelmäßig Positionen für wissenschaftliche Mitarbeitende, die sich hervorragend mit einer Promotion verbinden lassen. Ein Vorteil dabei ist, dass die Finanzierung – zumindest teilweise – während der Promotionszeit gesichert ist. Das sollte bei der Planung unbedingt mitbedacht werden.
2. Den Promotionsweg klären
- Gibt es eine Universität, die sich zur Kooperation anbietet?
- Wie sehen deren Regularien aus?
- Passt es besser, über das Promotionszentrum zu promovieren, sofern die Betreuungsperson hier Mitglied ist bzw. eine Mitgliedschaft in Aussicht hat?
3. Abschluss einer Betreuungsvereinbarung
- Die Betreuungsvereinbarung wird zwischen der betreuenden Person bzw. den betreuenden Personen und der Promotionskandidatin oder dem Promotionskandidaten geschlossen.
- Sie regelt unter anderem:
- die Rahmenbedingungen des Dissertationsprojekts,
- erste Vereinbarungen zu einem fortzuschreibenden Zeit- und Qualifizierungsplan sowie
- regelmäßige Betreuungsgespräche und Sachstandsberichte.
- Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der Promotionsordnung der kooperierenden Universität bzw. des Promotionsverbands.
- Ein Beispiel für eine Betreuungsvereinbarung findet sich auf der Website des Promotionsverbands Baden-Württemberg.
4. Beginn der Forschungsarbeit
- Sobald alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt die eigentliche wissenschaftliche Arbeit.
- Die Arbeit an der eigenen wissenschaftlichen Fragestellung wird von einem – teils verpflichtenden – Qualifizierungsprogramm begleitet. Es vermittelt fachliche, methodische und organisatorische Kompetenzen.
5. Verschriftlichung der Ergebnisse in der Dissertation
- Die Ergebnisse der Forschung werden in der Dissertationsschrift festgehalten. Dabei gibt es zwei mögliche Formate:
- Monographische Dissertation: Die gesamte Arbeit wird in einem durchgängigen Buch dargestellt.
- Kumulative Dissertation: Bereits während der Forschungsphase werden Fachartikel veröffentlicht, die später zusammen mit einer Einleitung und einer zusammenfassenden Einordnung gebündelt werden.
6. Bewertung der Arbeit
- Die Arbeit wird von mindestens zwei Gutachterinnen oder Gutachtern bewertet. Das sind in der Regel die Betreuenden.
- Anschließend folgt die mündliche Prüfung. Dabei werden die Ergebnisse der Forschungsarbeit präsentiert. Die oder der Promovierende stellt sich den Fragen der Prüfungskommission und verteidigt die Arbeit.
7. Veröffentlichung der Promotionsschrift
- Erst wenn die Promotionsschrift veröffentlicht wurde, gilt die Promotion als abgeschlossen.
- Mit der Verleihung der Promotionsurkunde darf der akademische Titel „Doktor“ offiziell getragen werden.



Kontakt und Beratung
Diese Hinweise geben lediglich einen ersten Einblick in die verschiedenen Phasen und Schritte einer Promotion - von der Entscheidung bis zur Veröffentlichung. Gern beraten wir Sie bei all Ihren Fragen detailliert und individuell - auch zur weiteren Karriereplanung nach einer Promotion (zum Beispiel eine Professur an der HdM).
Treten Sie gerne mit uns in Kontakt!

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie basiert auf einer selbstständigen Dissertation und einer mündlichen Prüfung. Nach erfolgreicher Promotion verleiht die Hochschule einen Doktorgrad, der mit einem Fachgebiet bezeichnenden Zusatz versehen ist.
Die Entwicklung einer eigenen Forschungsfrage, die Durchführung der Forschung sowie die Niederschrift und Verteidigung der Dissertation nehmen in der Regel mehrere Jahre in Anspruch (ca. 3-5 Jahre).
In der Regel wird zur Promotion zugelassen, wer:
- einen Masterabschluss (auch die Masterabschlüsse an HAWs zählen) erworben hat oder
- ein mindestens vierjähriges Studium (oder 300 ECTS) an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule abgeschlossen hat oder
- ein weiterführendes Studium an einer Hochschule mit Promotionsrecht erfolgreich absolviert hat.
- Zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen kann die Promotionsordnung der jeweiligen Universität oder des Promotionsverbands weitere Anforderungen regeln, z. B. die Annahme fachfremder Promovierender oder eine Mindestnote des Masterabschlusses.
- Weitere Informationen gibt es jederzeit gern in der Beratungsstelle.
Glossar
Drittmittelaufkommen
- Drittmittel sind von Hochschulen eingeworbene Gelder.
- Sie dienen der Förderung von Forschung, Entwicklung, wissenschaftlichem Nachwuchs und Lehre.
- Sie ergänzen den regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung).
- Die Finanzierung erfolgt durch öffentliche oder private Quellen, z. B. durch Projektmittel der Forschungsförderung des Bundes oder Mittel aus der Wirtschaft.
- Drittmittel können der Hochschule selbst oder einer ihrer Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
- Auch hauptamtliche Wissenschaftler*innen haben die Möglichkeit, darauf zuzugreifen.
Weitere Informationen zu Drittmitteln:
Dissertation
- Die Dissertation ist die Promotionsschrift.
- Sie dient als eigenständiger Beitrag zur Forschung in einem spezifischen Fachbereich.
- Ziel ist es, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und zu dokumentieren.
- Diese Erkenntnisse werden in der Dissertation festgehalten.
- Die Dissertation muss in einer mündlichen Prüfung „verteidigt“ werden.
- „Verteidigung“ bedeutet, dass die oder der Promovierende die Ergebnisse auf Nachfrage des Prüfers erklärt und rechtfertigt.
Vom Promovierenden zur Doktorin / zum Doktor
- Wer erfolgreich promoviert hat, darf im Anschluss den akademischen Titel des „Doktors“ führen.
- Je nach Fachbereich wird der Doktortitel unterschiedlich spezifiziert, z. B. Dr. -Ing. für Ingenieure oder Dr. rer. nat. für Naturwissenschaftler.