Prof. Dr. Boris Alexander Kühnle in Medienrat berufen
Das Gremium soll die Weiterentwicklung und Verbesserung des öffentlich-rechtlichen Angebots in den Blick nehmen
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat die Einsetzung eines Medienrates nach dem Reformstaatsvertrag beschlossen. Das neue Gremium soll aus sechs unabhängigen Expertinnen und Experten bestehen, darunter Prof. Dr. Boris Alexander Kühnle, Rektor der Stuttgarter Hochschule der Medien (HdM). Der Medienrat wird im Zwei-Jahres-Rhythmus einen Auftragsbericht zu ARD, ZDF und Deutschlandradio erstellen.
Ihren künftigen Sitz hat die Geschäftsstelle des Medienrats an der Bauhaus Universität in Weimar.
„Die Berufung in den Medienrat ist für mich eine besondere Ehre. Ich freue mich aufrichtig über das Vertrauen, das mir entgegengebracht wird, und bin mir der Verantwortung bewusst, die damit einhergeht. Mit meiner Erfahrung und meiner echten Leidenschaft für die Sache möchte ich dazu beitragen, unsere öffentlich-rechtliche Medienlandschaft unabhängig, vielfältig und im offenen Dialog weiterzuentwickeln“, erklärt Prof. Dr. Boris Alexander Kühnle.
Der Reformstaatsvertrag sieht die Einrichtung eines unabhängigen und staatsfernen Medienrats vor, der die Arbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio analysieren soll. Die ersten beiden Sachverständigen des neuen Gremiums haben die Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 benannt: Neben HdM-Rektor Prof. Dr. Boris Alexander Kühnle wird sich Prof. Dr. Anne Bartsch von der Universität Leipzig in dem Medienrat engagieren. Zwei weitere Sachverständige werden noch von der Gremienvertreterkonferenz der ARD entsendet, und jeweils ein Sachverständiger vom Fernsehrat des ZDF sowie vom Hörfunkrat des Deutschlandradios.
Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz soll das neue Gremium die Auftragserfüllung und die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Angebots prüfen. Dazu zählen neben der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der Angebote und Inhalte, die Nutzung dieser Formate durch die Zielgruppen sowie deren Wirkung auf die Meinungsbildung der Nutzerinnen und Nutzer und den öffentlichen Diskurs. Bewertet werden sollen die Ausgewogenheit sowie die Themen- und Meinungsvielfalt, auch im Vergleich der Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ebenso berücksichtigt werden soll der Beitrag von Kultur, Bildung, Information, Beratung im Gesamtangebot sowie der Unterhaltung.