


Sie planen einen Studienfachwechsel?
Beim Studienfachwechsel gelten je nach persönlicher Situation unterschiedliche Bedingungen. Wichtig ist zum Beispiel, ob der angestrebte neue Studiengang als vergleichbar gilt mit dem bisherigen Studiengang. Alles Wissenswerte zum Thema finden Sie auf dieser Seite.
- Studiengänge sind vergleichbar, wenn sie sich in den Qualifikationszielen und in den im Studium vermittelten Kompetenzen nicht wesentlich unterscheiden.
- Innerhalb der HdM gelten folgende Bachelor-Studiengänge als vergleichbar im Grundstudium:
- Druck- und Medientechnologie / Digital Publishing <> Print-Media-Management / Wirtschaftsingenieurwesen Medien <> Verpackungstechnik
- Medieninformatik <> Mobile Medien
- Online-Medien-Management <> Wirtschaftsinformatik und Digitale Medien (nur bis Immatrikulation Sommersemester 2016) - Auskunft zur Vergleichbarkeit von Studiengängen anderer Hochschulen an der HdM erteilt das HdM Studienbüro.
- Bei ausreichend anrechenbaren Leistungen ist eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester (siehe unten) eines vergleichbaren Studiengangs möglich. Die Exmatrikulation im bisherigen Studiengang ist dann spätestens bei Einschreibung in den neuen Studiengang vorzulegen.
- Wer bereits einen vergleichbaren Studiengang studiert und dort den Prüfungsanspruch verloren hat (z.B. wegen endgültig nicht bestandenen Prüfungen oder Fristüberschreitung), kann keine Zulassung in einem vergleichbaren Studiengang erhalten. (LHG §60, 2, 2)
- Bei Bewerbung an einer anderen Hochschule wird eventuell eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Diese Bescheinigung darüber, dass der Prüfungsanspruch im bisherigen Studiengang noch besteht, erhalten HdM-Studierende in der Prüfungsverwaltung der HdM.
- Eine Bewerbung in einen nicht-vergleichbaren Studiengang ist grundsätzlich möglich, auch bei verlorenem Prüfungsanspruch im bisherigen nicht-vergleichbaren Studiengang.
- Ausnahme: HdM-Studierende, die im bisherigen nicht-vergleichbaren HdM-Studiengang eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben, die zugleich im angestrebten neuen HdM-Studiengang als Pflichtmodul erbracht werden muss, können bei einer "Anrechnung von Amts wegen" dieser endgültig nichtbestandenen Prüfungsleistung keine Zulassung erhalten. --> Zur "Anrechnung von Amts wegen" siehe unten.
- Die Bewerbung für einen Studienfachwechsel an der HdM zum jeweils kommenden Semester läuft über das reguläre Bewerbungsverfahren der HdM.
- Bei Studienbewerbern, die aktuell bereits im dritten oder einem höheren Semester in einem grundständigen Studiengang eingeschrieben sind und diesen grundständigen Studiengang wechseln möchten, ist der schriftliche Nachweis über eine studienfachliche Beratung erforderlich. Diese Bescheinigung muss spätestens bei der Einschreibung vorgelegt werden (LHG §60, 2, 5).
--> Bei Fragen zum Studienfachwechsel an der HdM und für den Nachweis des verpflichtenden Beratungsgesprächs wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der HdM.
Auskunft zur Klärung der Zulassungsvoraussetzungen bei Vorstudienzeiten erteilt das HdM Studienbüro.