


Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Für die verschiedenen Studienangebote der Hochschule der Medien gelten unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen. Worauf Sie achten müssen, wenn Sie sich zum Beispiel auf einen Bachelor- oder einen Masterstudiengang bewerben möchten, finden Sie auf dieser Seite.
Bachelorstudium
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur aller Fachrichtungen)
- Fachhochschulreife mit Gültigkeit für eine Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg
Diese müssen dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Zeugnisanerkennung vorgelegt werden, wenn nicht eindeutig aus dem Wortlaut des Zeugnisses hervorgeht, dass die Fachhochschulreife auch in Baden-Württemberg gültig ist. Eine häufige Formulierung lautet: "Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule in der Bundesrepublik Deutschland."
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Regierungspräsidium Stuttgart.
Im Ausland erbrachte Schulabschlüsse müssen gegebenenfalls anerkannt werden.
- Meisterprüfung oder eine gleichwertige berufliche Fortbildung sowie der schriftliche Nachweis eines Beratungsgesprächs an einer Hochschule (Vgl. Landeshochschulgesetz (LHG §58, 2, 5).
--> Für den Nachweis des verpflichtenden Beratungsgesprächs wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der HdM.
- Berufliche Qualifikation mit einer mindestens zweijährigen, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden abgeschlossenen Berufsausbildung sowie einer in der Regel dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung, dem schriftlichen Nachweis eines Beratungsgesprächs an der Hochschule und einer bestandenen Eignungsprüfung (LHG §58, 2, 6). Der Antrag auf Anmeldung zur Eignungsprüfung ist bis zum 1. März eines Jahres bei der Hochschule einzureichen.
Die Anzahl der Studienplätze ist in allen Studiengängen der Hochschule beschränkt, sodass eine Auswahl unter allen BewerberInnen erfolgen muss. Hier werden in den Studiengängen unterschiedliche Kriterien eingesetzt, die zu Notengutschriften auf die Note der Hochschulzugangsberechtigung gegeben werden.
Dabei spielen in der Regel Berufsausbildungen eine zentrale Rolle. In den meisten Studiengängen (Ausnahmen: Studiengänge mit Aufnahmeprüfung) kann ein freiwilliges Bewerbungssschreiben eingereicht werden. Bitte beantworten Sie die in der Vorlage aufgeführten Leitfragen unter Einhaltung der genannten Zeichenbegrenzung pro Frage (Zeichen mit Leerzeichen). Es geht darum die fachspezifische Eignung und Motivation für das Studium und die darauf aufbauende angestrebte berufliche Tätigkeit zu begründen.
Eine Doppelverwertung ist nicht möglich, das heißt beispielsweise eine praktische Tätigkeit, die bereits Teil einer Berufsausbildung gewesen ist, kann nicht nocheinmal beim Bewerbungsschreiben gelten gemacht werden.
In den Studiengängen Integriertes Produkt Design, Media Entertainment und Socail Media Marketing & Management findet eine Aufnahmeprüfung statt.
Alle Details sind in der Aufnahmeprüfungssatzung (Stand 18.11.2022) geregelt.
- Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie auf der Website Studienplatzvergabe
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der HdM.
An allen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ist die Teilnahme an einem Studienorientierungstest erforderlich. Der Test zeigt, welche Studiengänge oder Berufsfelder am besten zu den persönlichen Interessen passen. Die Teilnahmebestätigung am Ende des Tests muss ausgedruckt und der Bewerbung beigelegt werden.
- Einen allgemeinen Studienorientierungstest stellt das Ministerium zur Verfügung unter www.was-studiere-ich.de



Zweitstudium
Wer bereits ein grundständiges Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat und noch ein zweites Mal ein grundständiges Studium anstrebt, gilt als Zweitstudiumswerber mit besonderen Zulassungsbestimmungen.
- Für das Auswahlverfahren ist eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums mit Abschlussnote (bis zum Ende der Bewerbungsfrist) sowie eine ausführliche schriftliche und unterzeichnete Begründung zum Zweitstudienwunsch (ca. 1-2 Seiten) beizulegen. Für das Auswahlverfahren finden die Regelungen zum Zweitstudium der Stiftung für Hochschulzulassung Anwendung.
Weitere Informationen siehe "Richtlinien für Entscheidungen über Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Zweitstudium" der Stiftung für Hochschulzulassung (PDF), unter II. Entscheidungskriterien, S. 9-11 - An ZweitstudienbewerberInnen werden im Rahmen der Vorabquote nur 2 Prozent der verfügbaren Studienplätze eines Studiengangs vergeben.
- Je Hochschule darf nur ein Zulassungsantrag für ein Zweitstudium gestellt werden.
- Seit dem Wintersemester 2017/18 werden an Hochschulen in Baden-Württemberg Studiengebühren für ein Zweitstudium erhoben.
- Auskünfte zur Bewerbung für ein Zweitstudium erteilt die Zentrale Studienberatung der HdM.
Masterstudium
Für ein Masterstudium an der HdM benötigen BewerberInnen einen ersten international anerkannten Hochschulabschluss, zum Beispiel einen Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften, das erste Staatsexamen oder den Abschluss einer Dualen Hochschule beziehungsweise Berufsakademie.
An der Hochschule der Medien ist eine Zulassung für einen unserer konsekutiven Masterstudiengänge nur dann möglich, wenn das zuvor abgeschlossene erste Studium inhaltlich zum angestrebten Masterstudiengang passt. Weitere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen an den ersten Studienabschluss sowie zu den Bewerbungs- und Zulassungsformalitäten finden sich auf den Websites der jeweiligen Master-Studiengänge.
Eine Bewerbung für einen konsekutiven Masterstudiengang kann auch erfolgen, wenn das erste Studium noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Fall wird eine vorläufige Note errechnet, die sich aus allen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegenden Prüfungsleistungen zusammensetzt. Der erste Studienabschluss muss spätestens am Tag des Vorlesungsbeginns vorliegen.
Wurden im ersten Bachelorstudium weniger als 210 ECTS erworben, sind für eine Aufnahme in unseren 3-semestrigen Masterstudiengängen unter Umständen Angleichungsleistungen erforderlich.



Studienfachwechsel
Wenn Sie bereits im dritten oder einem höheren Semester in einem grundständigen Studiengang eingeschrieben sind oder waren und diesen grundständigen Studiengang wechseln möchten, ist der schriftliche Nachweis über eine studienfachliche Beratung erforderlich. Diese Bescheinigung muss spätestens bei der Einschreibung vorgelegt werden (LHG §60, 2, 5).
Haben Sie bereits einen vergleichbaren Studiengang studiert und dort den Prüfungsanspruch verloren (z.B. wegen endgültig nicht bestandenen Prüfungen oder Fristüberschreitung), kann keine Zulassung erfolgen (LHG §60, 2, 2).



Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Für den Einstieg in ein höheres Fachsemester müssen Sie bereits an einer Hochschule studiert haben und genügend anrechenbare Leistungen in den künftigen Studiengang einbringen. Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist nur nach der Teilnahme an einer studienfachlichen Beratung möglich und wird aufgrund angerechneter Studienleistungen vorgenommen. Dies erfordert die Einreichung eines Antrags auf Anrechnung.
- Bei Fragen zum Studienfachwechsel und für den Nachweis des verpflichtenden Beratungsgesprächs wenden Sie sich bitte zunächst an die Zentrale Studienberatung der HdM.
- Bei Fragen zur Anrechnung und Einstufung in ein höheres Fachsemester ist der/die jeweilige Studiendekan/in des angestrebten neuen Studiengangs zuständig.