


Sichern Sie sich Ihren Studienplatz
Sie möchten an der Hochschule der Medien Stuttgart studieren und fragen sich, wie die Studienplatzvergabe abläuft? Hier erhalten Sie detaillierte Einblicke in das hochschuleigene Auswahlverfahren und erfahren, welche Kriterien für eine Zulassung entscheidend sind.
Informieren Sie sich über mögliche Notenboni für Ihre Bewerbung, die Berücksichtigung von Wartezeiten und spezielle Regelungen für Masterstudiengänge oder einen Quereinstieg. Bereiten Sie sich optimal vor, um Ihren Traumstudienplatz an der HdM zu erhalten.

Bachelorstudium
Die Anzahl der Plätze in den Bachelor-Studiengängen der HdM ist beschränkt. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Anzahl der Studienplätze, so werden - nach Abzug der Vorabquoten - die verfügbaren Studienplätze zu 90 Prozent über ein hochschuleigenes Auswahlverfahren und zu 10 Prozent über Wartezeit vergeben (HZVO § 22; HZG § 6 (1)).
Im Rahmen der Vorabquoten werden verfügbare Studienplätze nach folgenden Quoten an Bewerber vergeben:
- 8 % an Personen aus dem Nicht-EU-Ausland
- 2 % an ZweitstudienbewerberInnen, d.h. Personen, die bereits ein Studium an einer Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben
- 1 % Personen, die zum Beispiel als Sportler einem im öffentlichen Interesse zu fördernden Personenkreis angehören
- 5 % für außergewöhnliche Härtefälle
--> Härtefälle und Nachteilsausgleich werden von der HdM analog der Regelungen der Stiftung für Hochschulzulassung behandelt - sowie im Rahmen der "Vorwegauswahl" an bereits im betreffenden Studiengang zugelassene Bewerber, die durch einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder aufgrund der Betreuung/Pflege eines Kindes oder Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren an der Aufnahme des Studiums gehindert wurden. Die Vorwegauswahl muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird.
Das hochschuleigene Auswahlverfahren
Studienplatzvergabe nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren anhand der "Verfahrensnote" (90%)
Die Verfahrensnote
Bei der Studienplatzvergabe nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren wird eine sogenannte "Verfahrensnote" aus der Durchschnittsnote der Hochschulreife sowie eventuellen Notenboni errechnet.
Rechtliche Grundlage für die Vergabe der Bachelorstudienplätze an der HdM ist die Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Bachelorstudiengängen der Hochschule der Medien (SAB).
Die persönliche Verfahrensnote eines Bewerbers errechnet sich...
- aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
(z.B. Abitur oder Fachhochschulreife - dabei zählt nur die Durchschnittsnote, einzelne Fachnoten werden
an der HdM nicht zusätzlich gewichtet)
und einem eventuellen Notenbonus, z.B. für
fachlich relevante abgeschlossene Berufsausbildungen (Nachweis über Abschlusszeugnis)- Grundlage bildet dabei das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
- Für den Studiengang Crossmedia Redaktion / Public Relations wird ein Bonus für ein abgeschlossenes Redaktionsvolontariat vergeben.
- Welche Ausbildungsberufe für die einzelnen Studiengängen relevanten sind und in welcher Höhe Boni vergeben werden
entnehmen Sie der Boni Tabelle.
fachlich relevante berufliche Tätigkeiten (Tätigkeitsnachweis über Arbeitsszeugnis oder Zwischenzeugnis des Arbeitgebers)- Beachtung finden berufliche Tätigkeiten in Tätigkeitsfelder, die in der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt sind. Sie müssen die Tätigkeit mehr als 12 Monate in Vollzeit ausgeübt haben (Teilzeit bei entsprechender Beschäftigungsdauer).
- Welche beruflichen Tätigkeiten für die einzelnen Studiengänge relevant sind und in welcher Höhe Boni vergeben werden
entnehmen Sie der Boni Tabelle.
selbstständig verfasstes Bewerbungsschreiben- Bitte beantworten Sie die in der Vorlage aufgeführten Leitfragen unter Einhaltung der genannten Zeichenbegrenzung pro Frage (Zeichen mit Leerzeichen). Es geht darum die fachspezifische Eignung und Motivation für das Studium und die darauf aufbauende angestrebte berufliche Tätigkeit zu begründen.
- Hier finden Sie das Formular für das Bewerbungsschreiben mit entsprechenden Leitfragen pro Studiengang.
- Die Höhe des Bonus für den angestrebten Studiengang entnehmen Sie der Boni Tabelle.
Die Höhe des Bonus
Über die Höhe des Bonus entscheidet eine Auswahlkommission. Es gibt eine festgelegte maximale Gesamthöhe des zu erreichenden Bonus (Deckelung). Eine Doppelverwertung ist nicht möglich, das heißt beispielsweise eine praktische Tätigkeit, die bereits Gegenstand einer geltend gemachten Berufsausbildung ist, findet keine Berücksichtigung bei der Bewertung des Bewerbungsschreibens.
Die Rangliste
Auf der Grundlage der ermittelten Verfahrensnote wird unter allen Bewerbern eine Rangliste erstellt und 90% der verfügbaren Studienplätze entsprechend dieser Rangliste vergeben. Bei Ranggleichheit entscheidet zunächst die Wartezeit, dann die Note der Hochschulzugangsberechtigung und zum Schluss das Los. Die Umrechnung ausländischer Noten erfolgt nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz.
Studienplatzvergabe nach der Wartezeit (10%)
Die Wartezeit errechnet sich über die Zahl der Hochschulsemester (Halbjahre), die seit dem Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind, abzüglich der Vorstudienzeiten an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Insgesamt werden höchstens sieben Wartesemester berücksichtigt (HZG § 6 (1)).
Unter allen Bewerbern wird eine Rangliste anhand der Anzahl der ermittelten Wartesemester erstellt und 10% der verfügbaren Studienplätze für den betreffenden Studiengang entsprechend dieser Rangliste vergeben. D.h. die Vergabe der Studienplätze nach der Wartezeit läuft unabhängig von der Studienplatzvergabe anhand der Verfahrensnote (siehe oben). Die Anzahl der Wartesemester wirkt sich nicht auf die Verfahrensnote aus.



Höheres Fachsemester / Studienfachwechsel
Freie Studienplätze werden an Bewerber für ein höheres Fachsemester vergeben, sofern die für das angestrebte Fachsemester erforderlichen Studienzeiten und ein entsprechender Ausbildungsstand nachgewiesen werden können. Ob und in welches Semester ein Bewerber eingestuft wird, entscheidet der Leiter des jeweiligen Studiengangs (Studiendekan). Ausschlaggebend sind die anrechenbaren Studienleistungen eines Bewerbers. Bei Fragen zur Anrechenbarkeit von Studienleistungen aus Ihrem bisherigen Studium wenden Sie sich bitte an die fachliche Studienberatung. Ansprechpersonen finden Sie auf den Studiengangs-Websites.
- Rechtsgrundlage für die Anrechnung von Studienleistungen bildet die Satzung über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule der Medien (Stand 31.01.2020).
- Weitere Informationen stehen auf der Seite "Studienfachwechsel / Anrechnung von Studienleistungen / Bewerbung für ein höheres Fachsemester".



Zweitstudium
Wer bereits ein grundständiges Studium an einer Hochschule in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat und sich für ein zweites grundständiges Studium bewirbt, gilt als Zweitstudienbewerber mit besonderen Zulassungsbestimmungen. An Zweitstudienbewerber werden im Rahmen der Vorabquote nur 2% der verfügbaren Studienplätze eines Studiengangs vergeben (siehe Vorabquoten oben).
Bewerber für ein Zweitstudium werden nach den Prüfungsergebnissen des Erststudiums und nach den Gründen für das Zweitstudium nach Punkten eingestuft und ausgewählt. Bei der Punktevergabe finden die Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung Anwendung. Siehe
"Richtlinien für Entscheidungen über Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Zweitstudium" der Stiftung für Hochschulzulassung (PDF) unter II. Entscheidungskriterien (S.9-11)
Studienberatung der HdM

Annica Funke
Mitarbeiterin, Zentrale Studienberatung

David Sixt
Mitarbeiter, Zentrale Studienberatung