Lehraufträge an der HdM
Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) lehren wir praxisorientiert und betreiben anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung.
Pro Semester ergänzen rund 200 Lehrbeauftragte die Lehre der HdM-Professorinnen und -Professoren durch spezifische Wissensvermittlung aus der aktuellen Arbeitswelt. Wir befähigen Studierende zur selbstständigen Anwendung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden und verbinden diese mit anwendungsorientiertem Wissen aus der Berufspraxis. Wertvolles Know-how aus der Praxis ist für die Lehre an der HdM von großer Bedeutung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Sie möchten gerne einen Lehrauftrag an der Hochschule der Medien übernehmen?
Über unser Registrierungsportal können Sie sich unkompliziert in den Talentpool für Lehrbeauftragte eintragen. Ihre Angaben werden intern geprüft und bei Bedarf an die zuständigen Fakultäten bzw. Studiengänge weitergeleitet.
Weitere Informationen und FAQs zum Lehrauftrag an der HdM finden Sie im weiteren Verlauf auf dieser Seite. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter lehrauftrag@hdm-stuttgart.de.
Werden Sie Teil des HdM-Lehrteams und bringen Sie Ihre Praxiserfahrung in die Lehre ein.
Entdecken. Gestalten. Bewegen.
Wir entdecken, um zu inspirieren.
Wir gestalten, um Fortschritt zu schaffen.
Wir bewegen, um die Zukunft zu sichern.Gemeinsam mit uns, für die Welt von morgen.
FAQs für Ihre Bewerbung als Lehrbeauftragte an der HdM
Über unser Registrierungsportal können Sie sich unkompliziert in unseren Talentpool für Lehrbeauftragte eintragen. Ihre Angaben werden intern geprüft und Sie werden bei Bedarf kontaktiert.
Voraussetzungen für Lehrbeauftragte regelt § 56 LHG. Lehrbeauftragte müssen grundsätzlich über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen und eine pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder Ausbildung oder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in Hochschuldidaktik nachzuweisen ist, vorweisen und nach Vorbildung, Fähigkeit und fachlicher Leistung dem für sie vorgesehenen Aufgabengebiet entsprechen.
Bewerbungs- und evtl. Fahrtkosten können nicht übernommen werden. Sie können diese anfallenden Kosten ggf. steuerlich geltend machen.
Lehrbeauftragte werden von den Hochschulen durch die Erteilung eines Lehrauftrags bestellt. Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art.
Beachten Sie bitte, dass nur Lehraufträge im Umfang von max. 8 SWS (240 Unterrichtsstunden im Jahr) gleichzeitig (über alle Hochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg hinweg) vergeben werden dürfen! An einem Tag dürfen in Summe nicht mehr als 8 SWS gehalten werden.
Lehraufträge werden in der Regel für die Dauer von einem Semester erteilt und nach dessen Ende bezahlt. Die Vergütung wird nach den tatsächlich geleisteten und vergütungsfähigen Einzelstunden berechnet.
Lehrbeauftragte erhalten eine Einzelstundenvergütung von 40,00 Euro pro Unterrichtsstunde (SWS). Damit sind auch sämtliche, evtl. entstandene Reisekosten abgegolten. Die Vergütungssätze beziehen sich auf eine Vorlesungs-/Unterrichtsstunde von mindestens 45 Minuten. In der Vergütung sind folgende Punkte mit abgegolten:
- Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung
- die Lehrveranstaltung
- Prüfungen (die Verpflichtung zur Vorbereitung, Durchführung und Korrektur einer Prüfung ergibt sich aus der jeweils gültigen SPO)
- Zeitaufwand für den Weg zur Lehrveranstaltung
- Reisekosten
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